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Leistungen

 Alles was Recht ist!

Das Notariat bietet Ihnen umfassende Leistungen in sämtlichen notariellen Angelegenheiten. Meine qualifizierten Mitarbeiter betreuen Sie schnell, sachkundig und mit viel Engagement. Dabei liegen die Schwerpunkte in einem Notariat in den folgenden Themenbereichen.

Unsere Leistungen

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen, schon allein von dem Hintergrund der finanziellen Bedeutung, etwas ganz Besonderes. Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars zwingend vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu erkennen. Er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

Der Notar bespricht als neutraler und unparteiischer Berater mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages, den er den Beteiligten vor einer Beurkundung zur Verfügung stellt. Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus.

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge.

Unsere Beratung und Dienstleistung erstreckt sich von der Auswahl der optimalen Rechtsform, der Auswahl eines zulässigen Firmennamens und der Eintragungen im Handelsregister über die Umorganisation und den Verkauf von Unternehmensanteilen bis hin zur sinnvollen Gestaltung einer Nachfolgeregelung.

Bei diesen Dingen handelt es sich um – teilweise komplizierte – rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen hat.

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Egal ob Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften, das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf. Von Regelungen rund um Vermögen und etwaige Schulden, deren steuerliche Konsequenzen und der Absicherung im Alter, bei Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit über die Rechte und Pflichten bezüglich gemeinsamer Kinder bis hin zu Fragestellungen im Falle der Trennung oder beim Tod eines Partners.

Das Gesetz bietet hierzu die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen. Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Als Notar kann ich als unparteiischer Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Ich verhelfe Ihnen zu einem maßgeschneiderten „rechtlichen Kleid“ für Ihre persönliche Lebenssituation.

Bei dem, der keine gesonderte Verfügungen zur Regelung nach seinem Tod hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erbt z.B. der im gesetzlichen Güterstand lebende Ehegatte gemeinsamen mit den Kindern. Bei einem kinderlosen Ehepaar erben die Eltern des Verstorbenen mit. Bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erbt der Überlebende nach gesetzlicher Regelung nichts. Mitunter ist die gesetzliche Erbfolge nicht gewollt. Diese kann nur durch eine entsprechende Verfügung von Todes wegen in der Form eines Testamentes oder Erbvertrages umgangen werden.

Als Notar helfe ich Ihnen, unerwünschte Erbfolgen zu vermeiden und berate Sie über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Erbrecht bietet und sorge dafür, dass die von Ihnen gewünschten Rechtsfolgen beim Tode auch tatsächlich eintreten.

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge in Form einer Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere, fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Als Notar bereite ich für diese Fälle vorsorgend auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen auch Geltung erlangen.

Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu.

Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie künftige Schenkungen bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte. Die zum Teil erheblichen steuerlichen Ersparnischancen sollten allerdings nicht den Blick dafür verstellen, dass eine Übergabe nur dann sinnvoll ist, wenn Übergeber und Übernehmer „reif“ für die Vermögensübertragung sind und einander möglichst vertrauen.

Auch die individuellen Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten sind in jedem Fall mit einzubeziehen. Als Notar werde ich einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertrag erarbeiten und mit Ihnen die Auswirkungen im Einzelnen erörtern.

Es ist heutzutage keine Seltenheit mehr, dass ein Notariat auch von auslandsbezogenen Rechtsfragen betroffen ist, insbesondere in den Bereichen „Immobilienrecht“ und „Erbrecht“. Bei erstem geht es oft um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie im Inland durch Vertragspartner, z.B. Eheleute, mit Auslandsbezug. Beim Erbrecht hingegen steht die Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung im Mittelpunkt.

Als Notar stehe ich Ihnen zur Klärung der mitunter schwierigen Rechtsfragen zur Verfügung.